Durch eine Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist, sind Betreiber von Geräten der Anlage 1 (und dazu gehören AED-Geräte) verpflichtet, diese Geräte spätestens alle 24 Monate einer Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) zu unterziehen.

Im Downloadbereich haben wir einen Infoflyer bereitgestellt, der die Änderungen und die in der Verordnung formulierte Ausnahme für AEDs genauer beschreibt.

Die Firma MediCARE ist seit vielen Jahren zertifizierter und qualifizierter Servicebetrieb für die Durchführung von STK und MTK an Medizinprodukten. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner
für die gesetzeskonforme Überprüfung Ihrer Medizinprodukte zur Verfügung und beraten Sie gern.